Zu stark wachsende Gehölze
Ein Kleingarten soll durch einen lockeren Gehölzbestand, vorwiegend aus Kultursorten von Kern- und Steinobstbäumen, geprägt sein. Die Gehölzanpflanzungen in der Parzelle müssen innerhalb der Kleingartenanlage den Blick in den Garten gewährleisten. Des Weiteren dürfen die Gehölze nicht den Anbau niedrigwachsender Nutzpflanzen (Gemüse, Erdbeeren, einjährige Schnittblumen, Kräuter) beeinträchtigen. Es sind daher, neben einzelnen größeren Kern- oder Steinobstbäumen, in Art und Anzahl nur solche Laubgehölzarten auszuwählen, die für kleine Gärten geeignet sind und die durch Schnittmaßnahmen dauerhaft auf eine Höhe von 2,50 m begrenzt werden können. Das Kultivieren jeglicher Nadelbaumarten und sonstiger Koniferen ist nicht gestattet. Alte, größere Bäume von Kern- und Steinobst sind nicht nur alte Nutzpflanzen-Sorten, sondern auch wertvolle Biotope, die durch gute Pflege so lange wie möglich zu erhalten sind.
Zu stark wachsende Pflanzen (außer Gehölze) und invasive neophyten
Auf Grund ihrer starken, nicht beherrschbaren Wuchskraft ist es auch nicht gestattet, Bambusgewächse (Bambuseae) und Chinaschilf (Miscanthus) sowie die Gewöhnliche Waldrebe (Clematis vitalba) und Schlingknöterich (Fallopia baldschuanica) in der Parzelle zu pflanzen.
Krankheitsübertragende Pflanzen
Feuerbrand
Der Feuerbrand ist eine der gefährlichsten Kernobstkrankheiten. Daher dürfen die hochanfälligen Wirtspfl anzen dieser Krankheit, welche keinen kleingärtnerischen Nutzen haben, nicht in Kleingartenanlagen kultiviert werden. Verbotene Gattungen sind: Glanzmispel (Photinia), Zwergmispel (Cotoneaster), Weiß- und Rotdorn (Crataegus), Feuerdorn (Pyracantha). Ausnahmen bilden Feuerbrand nichtanfällige Arten und Sorten dieser Gattungen.
Der Feuerbrand ist eine der gefährlichsten Kernobstkrankheiten. Daher dürfen die hochanfälligen Wirtspfl anzen dieser Krankheit, welche keinen kleingärtnerischen Nutzen haben, nicht in Kleingartenanlagen kultiviert werden. Verbotene Gattungen sind: Glanzmispel (Photinia), Zwergmispel (Cotoneaster), Weiß- und Rotdorn (Crataegus), Feuerdorn (Pyracantha). Ausnahmen bilden Feuerbrand nichtanfällige Arten und Sorten dieser Gattungen.
Johannisbeersäulenrost
Als Winterwirt sind 5-nadlige Kiefernarten der Überträger für den Johannisbeersäulenrost an Schwarzer Johannisbeere und Stachelbeere. Zum Beispiel: Weymuthskiefer (Pinus strobus), Westliche Weymuthskiefer (Pinus monticola) oder Tränenkiefer (Pinus wallichiana). Sie dürfen deshalb auch nicht auf Gemeinschaftsfl ächen gepfl anzt oder kultiviert werden.
Als Winterwirt sind 5-nadlige Kiefernarten der Überträger für den Johannisbeersäulenrost an Schwarzer Johannisbeere und Stachelbeere. Zum Beispiel: Weymuthskiefer (Pinus strobus), Westliche Weymuthskiefer (Pinus monticola) oder Tränenkiefer (Pinus wallichiana). Sie dürfen deshalb auch nicht auf Gemeinschaftsfl ächen gepfl anzt oder kultiviert werden.