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Liebe Gartenfreunde,
bei den kommenden Vorstandswahlen im März werden Antje und ich nach mehr als 10 Jahren Arbeit für unseren Verein nicht mehr zur Verfügung stehen, da wir uns nun mit ganzer Kraft um unsere pflegebedürftigen Mütter kümmern müssen. Bitte lasst euch deshalb bis zur kommenden Mitgliederversammlung so zahlreich als irgendwie möglich in die Vorstandskandidatenliste eintragen, damit die Aufgaben auf möglichst viele Schultern verteilt werden können. Und es gibt für jeden etwas, das man lernen kann, sofern man bereit ist, die Zeit, die man hat, dafür zu investieren. Und sei es auch nur eine Kleinigkeit. Antje und ich werden es jedem, der auf uns zukommt, so lange erklären wie nötig. Außer Desinteresse oder Bequemlichkeit gibt es eigentlich keine Ausrede, nicht wenigstens einen kleinen Beitrag zu leisten. Denn: Ohne geschäftsfähigen Vorstand verliert der Verein seine Rechtsfähigkeit, was zunächst die Sperrung des Vereinskontos und das Abstellen von Strom und Wasser zur Folge hat. Sollte es auch dem vom Amtsgericht bestellten und den Pächtern zu bezahlenden Notvorstand nicht innerhalb von 3 Monaten gelingen, einen neuen Vereinsvorstand zu etablieren oder den Verein einem anderen Verein anzuschließen, wird der Verein aufgelöst und jedes Pachtverhältnis privatisiert, was entweder zu einer Vervielfachung der jährlichen Kosten oder sogar zur Räumung der Parzelle, mit Kosten zwischen 5.000 € und 15.000 € für jeden Pächter, führen könnte. Jeder ist aufgerufen dabei mitzuhelfen dies zu verhindern, indem er seine Bereitschaft, im Vorstand mitzuarbeiten, durch eine persönliche digitale Nachricht, eine kurze schriftliche Nachricht im Vereinsbriefkasten oder in meinem privaten Briefkasten (Karlstr. 62) mitteilt. Und wer möchte kann mit seiner Kandidatur eine Auswahl von Aufgaben aus der Vereinsverwaltung angeben, die ihm gefallen würden. Wer ist Zeitschrift abonnieren möchte (12€/Jahr, Kündigung schriftlich 3 Monate zum Jahresende ) kann dies bis zum 31.10.23 jetzt per Anruf oder auf meiner WhatsApp bei mir tun.
Liebe Gartenfreunde,
wir bitten Euch bis zum Ende des Gartenjahres am 30.11.23 den aktuellen Stand Eurer STROMZÄHLER zu melden. Entweder mit einem Foto und der Angabe eures Namens und der Parzellennummer über WhatsApp an unsere Kassiererin Antje oder schriftlich mit Zählerstand, Name, Parzellennummer, Datum und Unterschrift in den Briefkasten am Vereinsheim einwerfen. Vielen Dank! Hallo Gartenfreunde,
wer mich noch nicht kennt: Ich bin der Jan und (im weitesten Sinne) für die Planung der Arbeitsstunden zuständig. Ihr findet mich in Garten 8 oder über die Whatsapp Gruppe unserer Anlage. Nun zum Thema: Wir, als Verein, haben nun den Garten 3 zurück erkämpft, sodass wir uns gemeinsam an die Rekultivierung und Entrümpelung machen können. Wer also noch Pflichtstunden für dieses Jahr benötigt kann mich gern in unserer Whatsapp Gruppe, per Briefkasten oder persönlich (beides in Garten 8) kontaktieren. Meine Handynummer werde ich hier nicht öffentlich machen. Wer mich weder über die Whatsapp Gruppe noch persönlich erreichen kann, der kann daher auch gern einen kleinen Zettel in einen der beiden kleinen Briefkästen an unserem Gartentor (oben und unten jeweils einer) mit Namen, Gartennummer und -falls gewollt- Telefonnummer hinterlassen. Ich werde mich dann so schnell es geht melden. Ich bitte euch NICHT ohne Anweisung in den Garten zu gehen und euch selbst Arbeiten zu suchen. Unsere Anlage muss sich an einige Auflagen für die Versicherung halten und deshalb müssen wir den genauen Vorgang der Aufräumaktion planen und dokumentieren (die Dokumente erhalten alle Teilnehmer bei Besprechung der Tätigkeiten von mir). Als Anreiz für die Hilfe eurerseits könnt ihr noch verwertbare Dinge aus dem Garten 3 erhalten. Was genau ihr davon möchtet, müsst ihr mir bitte selbst sagen, da die Definition von „Schrott“ im Auge des Betrachters liegt. Diese Dinge werden auch genau erfasst in einer Liste. Und hier gilt auch: Die Reihenfolge der „Anmeldung“ zum Helfen bestimmt auch die Reihenfolge beim Aussuchen der verwertbaren Dinge. Sprecht einfach mit mir, da finden wir immer eine Lösung. Viele Grüße Jan Aus der RKO-Artikelserie Teil 8
"Toiletten im KleingartenToiletten sind ein Reizthema unter Kleingärtnern. Jeder möchte im Garten die Möglichkeit haben, seine Notdurft zu verrichten. Da der Neubau von Abwasseranlagen in Kleingärten sowie die Installation von Wasseranschlüssen in den Lauben grundsätzlich verboten sind, ist demzufolge auch die Ausstattung der Laube mit einem WC nicht möglich und schon gar nicht zulässig. Leider besitzen auch nur wenige Kleingartenanlagen eine Gemeinschaftstoilette. Zulässig im Kleingarten sind mobile Trocken- oder Trenntoiletten. Werden chemische Zusätze zur Geruchsreduzierung verwendet oder werden Fäkalien mit Wasser vermischt, müssen diese einem Entsorgungsunternehmen überlassen werden. Ansonsten können die Fäkalien fachgerecht im Garten kompostiert werden, wenn dies die örtlichen Bestimmungen zulassen. Das Versickernlassen von Fäkalien in Sickergruben sowie das Sammeln von Fäkalien in undichten Behältnissen ist verboten, ebenso das Ausbringen von Fäkalien direkt an Anpflanzungen. Bestandsgeschützte Abwassersammelgruben dürfen nur dann weiterbenutzt werden, wenn sie regelmäßig vom zuständigen Entsorger geleert werden. Der Nachweis hierfür muss zehn Jahre lang vom Pächter und in Kopie vom Vereinsvorstand archiviert werden. Gerade uns Kleingärtnern sollte der Schutz unserer Umwelt Herzenssache sein." In seinem Pachtvertrag verpflichtet sich unser Verein dem Regionalverband RVK als Verpächter gegenüber, die Gemeinschaftswege zu pflegen und in standzuhalten. Jeder Pächter ist daher auf Grund seines Unterpachtvertrages und gemäß der Vereinsanlagenordnung verpflichtet, seine Seite der Gemeinschaftswege an ALLEN seinen Weggrenzen wie unten auf dem Foto gezeigt in Ordnung zu halten. Wer dies unterlässt macht sich schadenersatzpflichtig. Dies gilt auch für die Beseitigung von Überwuchs (Heckenbreite).
Die Kosten, für die Wiederherstellung des Weges und der Hecke werden nach ergebnislosem Ablauf eines Gartenjahres dem Anlieger in voller Höhe in Rechnung gestellt. Das gilt natürlich nicht für den "Wiesenweg" hoch zum Garten 21. Hier muss (wie der Name des Wegs sagt) nur gemäht werden. Für die Bereiche ohne Pächter (Bienenweg zum Admedia und Bienenweg Garten 3) können noch Gemeinschaftsarbeitsstunden angemeldet werden. Hier ein Beispiel, wie der Weg aussehen sollte. |
kleingartenAnlage AM FUSSE DES BÄREN-STEIN mit 33 gärtenMarkus Stübner Str. 14 BLOG-Archiv
April 2024
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