In seinem Pachtvertrag verpflichtet sich unser Verein dem Regionalverband RVK als Verpächter gegenüber, die Gemeinschaftswege zu pflegen und in standzuhalten. Jeder Pächter ist daher auf Grund seines Unterpachtvertrages und gemäß der Vereinsanlagenordnung verpflichtet, seine Seite der Gemeinschaftswege an ALLEN seinen Weggrenzen wie unten auf dem Foto gezeigt in Ordnung zu halten. Wer dies unterlässt macht sich schadenersatzpflichtig. Dies gilt auch für die Beseitigung von Überwuchs (Heckenbreite).
Die Kosten, für die Wiederherstellung des Weges und der Hecke werden nach ergebnislosem Ablauf eines Gartenjahres dem Anlieger in voller Höhe in Rechnung gestellt. Das gilt natürlich nicht für den "Wiesenweg" hoch zum Garten 21. Hier muss (wie der Name des Wegs sagt) nur gemäht werden. Für die Bereiche ohne Pächter (Bienenweg zum Admedia und Bienenweg Garten 3) können noch Gemeinschaftsarbeitsstunden angemeldet werden. Hier ein Beispiel, wie der Weg aussehen sollte.
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kleingartenAnlage AM FUSSE DES BÄREN-STEIN mit 33 gärtenMarkus Stübner Str. 14 BLOG-Archiv
April 2024
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