Aus der RKO-Artikelserie Teil 8
"Toiletten im KleingartenToiletten sind ein Reizthema unter Kleingärtnern. Jeder möchte im Garten die Möglichkeit haben, seine Notdurft zu verrichten. Da der Neubau von Abwasseranlagen in Kleingärten sowie die Installation von Wasseranschlüssen in den Lauben grundsätzlich verboten sind, ist demzufolge auch die Ausstattung der Laube mit einem WC nicht möglich und schon gar nicht zulässig. Leider besitzen auch nur wenige Kleingartenanlagen eine Gemeinschaftstoilette. Zulässig im Kleingarten sind mobile Trocken- oder Trenntoiletten. Werden chemische Zusätze zur Geruchsreduzierung verwendet oder werden Fäkalien mit Wasser vermischt, müssen diese einem Entsorgungsunternehmen überlassen werden. Ansonsten können die Fäkalien fachgerecht im Garten kompostiert werden, wenn dies die örtlichen Bestimmungen zulassen. Das Versickernlassen von Fäkalien in Sickergruben sowie das Sammeln von Fäkalien in undichten Behältnissen ist verboten, ebenso das Ausbringen von Fäkalien direkt an Anpflanzungen. Bestandsgeschützte Abwassersammelgruben dürfen nur dann weiterbenutzt werden, wenn sie regelmäßig vom zuständigen Entsorger geleert werden. Der Nachweis hierfür muss zehn Jahre lang vom Pächter und in Kopie vom Vereinsvorstand archiviert werden. Gerade uns Kleingärtnern sollte der Schutz unserer Umwelt Herzenssache sein."
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kleingartenAnlage AM FUSSE DES BÄREN-STEIN mit 33 gärtenMarkus Stübner Str. 14 BLOG-Archiv
April 2024
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