Liebe Gartenfreunde, es gibt für dieses Jahr noch drei Gelegenheiten, um eure Pflicht-Arbeitsstunden zu leisten:
4. September, 9. Oktober und 16. Oktober Natürlich können die Pflichtstunden wie immer auch bezahlt werden. Um effektiv planen zu können benötige ich von jedem Pächter jedoch bis spätestens 31.08.2021 die Angabe, wie viel Stunden er (oder sein Vertreter) an welchem der angegebenen Termine teilnehmen wird und/oder wie viele der acht Pflichtstunden in Rechnung gestellt werden sollen. Wer bis zum genannten Termin keine Angaben oder Alternativ-Vorschläge macht bekommt dann fehlende Stunden automatisch in der Jahresrechnung 2022 berechnet. Vielen Dank für Euer Verständnis. Ich hoffe natürlich auf rege Beteiligung – nicht zuletzt um unser Gemeinschaftsgefühl zu verstärken.
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Leider haben sich nicht alle Pächter von meiner Bitte von vor 2 Monaten angesprochen gefühlt.
Für einige unserer Gartenfreunde ist es gerade nach Regen mittlerweile eine Zumutung, den Weg zu ihrem Garten zu gehen. Mir bleibt nun nur noch eine weitere, letzte Frist bis zum 31.08.2021 zu setzen. Danach muss ich den ordnungsgemäßen Zustand der Wege und Hecken kostenpflichtig für die Anlieger herstellen lassen. Bitte prüft deshalb noch mal ALLE Seiten eures Gartens, welche an Gemeinschaftswegen liegen. Danke. |
kleingartenAnlage AM FUSSE DES BÄREN-STEIN mit 33 gärtenMarkus Stübner Str. 14 BLOG-Archiv
April 2024
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