Für kräftige Pflanzen durch die Bildung von zusätzlichen Wurzeln: Die unteren Blätter entfernen, die Pflanze bis zum Blattansatz schräg ins Pflanzloch betten und oberhalb vorsichtig senkrecht an einer Rankhilfe anbinden. Am gesamten Stiel bilden sich Wurzeln.
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Durch die Aufhebung der Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV) ist seit dem 22.03.2019 ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen zur Beseitigung ausnahmslos verboten.
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zur Beseitigung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar, zu deren Ahndung der Vogtlandkreis gesetzlich verpflichtet ist. Ausnahmen: • Brauchtumsfeuer Wie bisher sind Brauchtumsfeuer (z.B. Hexenfeuer) und Lagerfeuer zulässig, die Durchführung dieser ist aber vorher mit der jeweils zuständigen Gemeinde abzustimmen. Kontakt für Plauen: Carmen Kretzschmar, Telefon 03741/291-1616 Email: [email protected] |
kleingartenAnlage AM FUSSE DES BÄREN-STEIN mit 33 gärtenMarkus Stübner Str. 14 BLOG-Archiv
April 2024
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